Suchtberatung

Suchtberatungsstellen beraten bei Suchtproblemen mit Suchtstoffen wie Alkohol, Nikotin oder illegalen Drogen und bei süchtigen Verhaltensweisen (z. B. Glücksspiel). Mitarbeitende der Suchtberatung vermitteln bei Bedarf in ambulante oder stationäre Therapien. Die Beraterinnen und Berater sind Fachleute (z. B. der Sozialen Arbeit, Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik) und unterliegen der Schweigepflicht. Sie unterstützen sowohl Betroffene als auch Angehörige bei Fragen zu Suchtthemen.

Gesichter der Suchtberatung

Wie findet man eine Suchtberatungsstelle?

Hilfe bei Suchtproblemen finden Betroffene und ihre Angehörigen sowie Fachleute und Interessierte im DHS Suchthilfeverzeichnis unter: www.suchthilfeverzeichnis.de. Das Serviceangebot mit umfangreichen Suchfunktionen bietet Informationen zu rund 1.700 Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe in Deutschland.

Was erwartet Betroffene in einer Suchtberatungsstelle?

Die Beratungsstelle ist die erste Anlaufstelle und der Dreh- und Angelpunkt der Suchthilfe. Betroffene – auch Angehörige – können sich den Beraterinnen und Beratern anvertrauen.

Wer Hilfe sucht, sollte vor dem ersten Besuch der Suchtberatungsstelle telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin vereinbaren. So wird sichergestellt, dass die Beraterin oder der Berater ausreichend Zeit hat. Alle Beratungsgespräche sind persönlich und absolut vertraulich. Viele Suchtberatungsstellen beraten auch online.

Im Gespräch mit Fachkräften wird geklärt, welche Behandlung sinnvoll ist

Im ersten Gespräch klären Betroffene die Fragen, mit denen sie in die Suchtberatung gekommen sind. Wenn nötig, werden weitere Termine vereinbart, um zu besprechen, welche Behandlung sinnvoll ist. Das kann eine ambulante Behandlung sein, bei der man über mehrere Wochen Einzel- und Gruppenberatungen wahrnimmt. Oder auch eine stationäre Behandlung. Beide beginnen mit einer Entwöhnung. Sie enden mit der Nachsorge. Dafür wird die Suchtberatungsstelle eine Selbsthilfegruppe vorschlagen und Adressen nennen. 

Klärung finanzieller und rechtlicher Fragen

Außerdem werden in der Beratung die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für eine ambulante oder stationäre Behandlung geklärt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel die Behandlung, die Rentenversicherung die Rehabilitation. Grundsätzlich gilt: Jeder und jede hat ein Recht auf die Behandlung der Abhängigkeit, denn Sucht ist eine anerkannte Krankheit. Die Beratungsstelle hilft Betroffenen dabei, die erforderlichen Anträge zu stellen.